|
|
|
Brenschede
|
|

Helfen
Sie mit, Brenschede bekannt zu machen.
Erzählen Sie alles über den Ort, was Ihnen
wichtig erscheint. Haben Sie hier Urlaub gemacht?
Schicken Sie ihre Urlaubserlebnisse an Beate
Feische.
Alle
Brenscheder kennen Ihren Ort besser als jeder andere!
Schreiben auch Sie mir, was es über ihn zu erzählen
gibt.
Frau Maria Röhrig veröffentliche in der Endorfer
Chronik folgendes über Brenschede:
|
S15)
"16/17
Der Schultenhof (heute Vetter ooo) und das Ufergut (heute
König-Wortmann o"o) sind die beiden großen
Höfe in Brenschede, auf die man alle älteren
Anwesen des Dorfes zurückführen kann. Ursprünglich
scheint das Haus des Schultenhofes näher beim Ufergut
im Röhrtal gelegen zu haben. An der heutigen Stelle
erbaute es 1813 der damalige Gutsbesitzer und Jurist F.A.
Thüsing, später Landrat des Kreises Arnsberg.
Die Bezeichnung Klostergut Brenschede kommt in den Akten
des 19. Jhs. nicht vor.
Das Ufergut wurde als Lehnsgut des Mescheder Propstes
früh geteilt, die Teile wechselten häufig den
Besitzer. Der von alten Leuten noch als "Peters"
bezeichnete Hof König-Wortmann hat die meisten wieder
an sich gezogen. Das Haus dieses Hofes (mit Gastwirtschaft)
ist nach einem Brand in den 70er Jahren neu errichtet
worden."
(s. 31) "Brenschede ist als Ort im 14. Jh. bezeugt.
Das älteste Mescheder Register führt aus "Bredeschede"
die relativ hohe Einnahme von 32 Denaren an. Daß
es sich um unser Brenschede handelt, läßt sich
bei dieser Nennung nachweisen (vgl. S. 53 ). Aus dem 15.
und 16. Jh. gibt es dann mehrere Lehnsurkunden bzw. -protokolle
im Mescheder Stiftsarchiv, die sich auf dies Brenscheder
Gut) beziehen. Für den Schultenhof an diesem Ort
fehlen ebenso wie für den in Recklinghausen die frühen
Urkunden, aber auch er besaß zeitweilig ein Mescheder
Lehen.141
Ortsnamen wie Brenschede, Bremscheidt (breite Scheide)
stammen meistens aus der Rodungsperiode des Mittelalters.
Die Rodung und Ansiedlung muß von Endorf her erfolgt
sein, denn in allen älteren Registern ist Brenschede
wie Bönkhausen Teil der Endorfer Bauerschaft, ohne
als selbständiger Ort zu gelten."
|
|